Die Kostenübernahme einer Brustvergrößerung durch die Krankenkasse erfolgt im Regelfall nur dann, wenn eine Operation eines Unfalls zufolge oder einer Krebserkrankung erforderlich ist. Die Operation muss medizinisch indiziert sein. Teilweise übernimmt die Krankenkasse auch mittelschwere Fälle. Darunter zählen Deformation, Asymmetrie sowie andere Erkrankungen die das Brustbild beeinflussen.