Örtliche Betäubung

Lokalanästhetika hemmen die Weiterleitung von Schmerzimpulsen in der Unterhaut. Kleinere medizinische Eingriffe können so ermöglicht werden ohne, dass der:die Patient:in die Schmerzen wahrnimmt, denn das Areal, in das die Betäubungsflüssigkeit gespritzt wird, wird taub. Gleichzeitig bleiben Motorik und Bewusstsein erhalten. Teilweise treten Bewegungseinschränkungen auf, wenn die Lokalanästhesie in den Muskel gespritzt wird.

Kurz gesagt bewirken Lokalanästhesien also eine Schmerzunterdrückung in einem begrenzten Gebiet, wie auf der Haut oder der Nerven an den Extremitäten.
Die Lokalanästhetika unterbrechen also die Weiterleitung der Signale an die Nervenenden, wodurch eine örtliche Betäubung entsteht. Die Dauer dieser und die jeweilige Wirkstärke hängen von dem konkreten Medikament und der verwendeten Menge ab.

Die Lokalanästhetika beeinträchtigen die Muskeltätigkeit an dieser Stelle teilweise und das Temperatur- und Tastempfinden können ebenfalls eingeschränkt sein.
Dabei können mehrere Arten von Lokalanästhesie unterschieden werden:

  • Oberflächenanästhesie
  • Infiltrationsanästhesie
  • Regionalanästhesie

Bei der Oberflächenanästhesie wird das Lokalanästhetikum auf die Haut oder Schleimhaut aufgetragen. Die Infiltrationsanästhesie bedeutet ein Einspritzen der Lokalanästhetika in die Haut oder das Gewebe und bei der Regionalanästhesie, oder auch Leitungsanästhesie, werden ganze Nerven blockiert, wie zum Beispiel an der Hand oder dem Kiefer.

Doch wann wird eine örtliche Betäubung durchgeführt? Bei Schmerzen in einem bestimmten Bereich, wie nach einer Verletzung oder vor bestimmten Operationen, ist eine örtliche Betäubung wichtig. Oft reicht bei kleineren Eingriffen eine lokale Betäubung aus.

  • Bei Verletzungen an Extremitäten
  • Bei einer Schmerzausschaltung im Rachen zum Legen einer Magensonde oder eines Beatmungsschlauchs im wachen Zustand beispielsweise
  • Ein zahnärztlicher Eingriff
  • Bei chronischen Schmerzen, wie am Rücken oder in den Muskeln
  • Zur Vorbereitung einer Blutabnahme- z.B. bei Kindern mittels schmerzstillender Pflaster

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