Brustverkleinerung Krankenkasse

Im Gegensatz zur einer Brustvergrößerung ist eine Brustverkleinerung nicht immer ästhetisch motiviert. Wenn eine Frauen aufgrund ihres Busens an körperlichen Scherzen leidet, spricht man von einer medizinischen Indikation. Hierbei werden die Kosten für die Brustverkleinerung zum Teil oder sogar komplett von der Krankenkasse übernommen. Für eine medizinische Indikation bei der Brustverkleinerung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. So setzen zum Beispiel viele Krankenkasse voraus, dass die Masse des zu entnehmen Fett- und Drüsengewebes mindestens 500g pro Brust beträgt. Eine medizinische Indikation kann auch bei einer Asymmetrie, einer Fehlbildung, Haltungsschäden oder Bandscheibenproblemen befunden werden.

Aktuelles zu unserem Covid 19 Konzept

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Um den Vorgaben der Behörden gerecht zu werden und die Gesundheit aller Patienten und Mitarbeitern zu schützen, haben wir folgende Vorkehrungen getroffen:

Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen bzw. um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Sie erreichen uns unter: 04181-131910.

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